Terms of service

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Markitec GmbH (TAXI merci), Bruderholzstrasse 13b, CH-4103 Bottmingen

(nachfolgend TAXI merci genannt)


§ 1 Allgemeines

Für alle angebotenen Beförderungsleistungen von TAXI merci gelten unten aufgeführte AGB. Änderungen bleiben vorbehalten. Die gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht und allen Fahrzeugen des Unternehmens TAXI merci zur Einsichtnahme ausgelegt. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung der AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese von TAXI merci schriftlich akzeptiert wurden. Bei Fahrten ins Ausland sind die Fahrgäste verpflichtet im Besitz eines gültigen Ausweises zu sein.


§ 2 Vertragsabschluss / -rücktritt vom Vertrag

1. Fahraufträge können mündlich, per Telefon, Fax, bzw. online per E-mail oder über das Onlinebestellportal aufgegeben werden. Damit es zum Vertragsabschluss kommt, muss die Fahrt entweder mündlich oder schriftlich bestätigt werden bzw. tatsächlich angetreten werden. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich TAXI merci den Rücktritt vor.

2. Für Fahrten von & zu Flughäfen, Bahnhöfen oder Häfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. Änderungen der Ankunft-/Abholzeit müssen TAXI merci durch den Kunden rechtzeitig weitergegeben werden. Andernfalls haftet der Kunde für entstehende Schäden. Für Abholungen an Flughäfen obliegt es dem Kunden, die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für TAXI merci zumutbar, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren.

3. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist jederzeit möglich, und kann entweder durch schriftliche Kontaktaufnahme oder durch Stornierung des Auftrags im Onlinebestellportal erfolgen.

Wird ein bereits bestätigter Auftrag durch den Kunden storniert, fallen folgende Stornogebühren an:

a. bei Stornierung bis 1 Tag vor Abfahrt: keine Stornogebühren
b. bei Stornierung bis 2 Stunden vor Abfahrt: 50 % des voraussichtlichen Fahrpreises
c. bei Stornierung weniger als 2 Stunden vor Abfahrt: 100 % des voraussichtlichen Fahrpreises

TAXI merci behält sich vor nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der oben genannten Vorgaben erhoben werden oder nicht.


§ 3 Preise

1. Alle Preise verstehen sich je nach Angabe in € oder CHF inkl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer zuzüglich Spesen und möglicher Wegnutzungsgebühren wie z.B. Autobahnmaut, Tunnelgebühren, etc. Maßgeblich sind die jeweils durch TAXI merci veröffentlichten Preisangaben. Alte Preislisten verlieren bei Veröffentlichung neuer Listen ihre Gültigkeit.

2. Preisänderungen sind zulässig, wenn aufgrund von geänderten Marktpreisen z.B. erhöhten Tarifänderungen, Lohnforderungen, Spritpreisen, usw. eine Anpassung notwendig ist und wenn zwischen Vertragsabschluss und einem Termin/Fahrauftrag mehr als vier Monate liegen. Ein Rücktritt von Seiten des Kunden ist berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 25% des ursprünglich abgemachten Preis beträgt.


§ 4 Beförderung von Personen und Sachgegenständen

1. Die Kunden sind verpflichtet sich so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die anderer Fahrgäste sowie Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich, sowie bei in Begleitung befindlicher Minderjährigen und mitgeführten Tieren. Die Kunden haben zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Für sämtliche von den Kunden verursachten Schäden haftet der Kunde selbst.

2. Soweit nicht durch den Kunden aufgrund von gesundheitlichen Erfordernissen oder Ähnlichem explizit bestellt, obliegt die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges bei TAXI merci.

3. Bei kilometerbezogener Fahrpreisberechnung wird die Fahrstrecke auf Kundenwunsch ausgeführt. Ist der Fahrpreis kilometerunabhängig ist TAXI merci die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.

4. Gepäckstücke und in Begleitung befindliche Tiere sind in der Obhut des Kunden, auch wenn die Mitarbeiter von TAXI merci gerne bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich sind. Ist eine Ladungssicherung nicht möglich oder können Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.

5. Nahrungsmittel dürfen nur in verschlossenen Behältern mitgeführt und während der Fahrt nicht verzehrt werden. Der Genuss von Tabakwaren und Alkohol ist innerhalb der Fahrzeuge von TAXI merci strengstens untersagt.

6. Kuriergut wird bei Übernahme nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit überprüft. Hierzu muss eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorgelegt werden. Mängel, bzw. fehlerhafte Lieferungen gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, sind TAXI merci direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.


§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht

1. Der Fahrpreis ist bei Erbringung fällig und wird, soweit nicht anders vereinbart, in bar erhoben. Alternativ kann der Fahrpreis auch mit den marktüblichen Kreditkarten wie z.B. Visa, Mastercard, Maestro und American Express beglichen werden, wobei ein angemessener Zuschlag für den Disagioausgleich erhoben werden kann.

2. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Abzüge und abweichende Fristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn TAXI merci über den Betrag unbeschränkt verfügen kann.

Bei Zahlungsverzug, ist TAXI merci berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über den Basiszinssatz zu fordern. Bei nachweisbar höherem Verzugsschaden ist TAXI merci berechtigt auch diesen geltend zu machen. (§ 288 Abs. 3 BGB)

TAXI merci ist berechtigt für jede Mahnung eine Pauschale in Höhe von 15 € oder 15 CHF zu berechnen.

4. Aufgrund von Forderungen aus Beförderungen steht TAXI merci ein Pfandrecht an überlassenen bzw. in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. TAXI merci ist berechtigt, das Pfandrecht auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. Gepfändete Gegenstände dürfen nach 14 Tagen nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis veräußert und die erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden verwendet werden, falls die offene Schuld nicht vorab beglichen wird. Für eine Pfandnahme kann eine Bearbeitungsgebühr von 20 € bzw. 20 CHF erhoben werden.


§ 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkungen

1. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Behältnisse befinden sich während des Transportes durch TAXI merci in sachgemäßer Nutzung und unterliegen währenddessen natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und fallen daher ebenfalls unter den natürlichen Verschleiß.

2. Kuriergut ohne persönliche Begleitung des Kunden ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch TAXI merci gegengezeichnet wurde. (vgl. § 4 Ziffer 6)

3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bzgl. Beschädigungen von Transportgut sind TAXI merci umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.

4. Die Kunden tragen die Verantwortung für Körper- oder Sachschäden, die aus Genuss von Tabak, Alkohol oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug entstehen.

5. TAXI merci haftet nur für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, wenn

(1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- oder Ankunftszeit zwischen TAXI merci und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde
(2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen.

Das gilt insbesondere bei Fahrten, die eventuelle Anschlussfahrten, Abflug- oder Abreisetermine beinhalten. TAXI merci haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- bzw. Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau, etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
Der Fahrgast ist selbst für seine Fahrzeitbestimmungen verantwortlich. TAXI merci haftet ebenfalls nicht für eventuell von TAXI merci oder einem seiner Fahrer vorgeschlagene Abholzeit.

6. Gewährleistungsansprüche die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.

7. Soweit Schäden keine Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist die Haftung von TAXI merci auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, solange diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch TAXI merci verursacht wurden.

8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Schäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, Tiere oder durch mitgeführte Güter am Eigentum von TAXI merci oder Dritten verursacht werden. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführten Nahrungsmitteln, Alkohol oder Rauchware entstehen. Neben der Beseitigung wird auch entgangener Gewinn durch Ausfallschäden geltend gemacht.

9. Eventuelle Schadensansprüche werden nicht in Form von Entgeldern, sondern mit Dienstleistungen im Sinne von Fahrten als Fahr-Gutscheine verrechnet.


§ 7 Datenschutz

TAXI merci erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. (§4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz)


§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei Lieferung und Leistung innerhalb Deutschlands gilt das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Lörrach.
Bei Lieferung und Leistung innerhalb der Schweiz gilt das eidgenössische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Basellandschaft.
Bei grenzüberschreitender Lieferung und Leistung gilt das Recht entsprechend der Auftragsherkunft in Lörrach oder Basellandschaft.


§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftige aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.